GmbH oder Einzelunternehmen: Ab wann lohnt sich der Wechsel?
Die Frage nach der optimalen Rechtsform hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Höhe des Jahresgewinns und dem Anteil, der für private Zwecke entnommen werden soll.
Gewerbesteuer-Anrechnung
Beim Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum Hebesatz von ca. 400 % fast vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.
Thesaurierungs-Hebel
Verbleiben Gewinne in der GmbH, fallen darauf nur rund 30 % Steuern an (15 % KSt + GewSt). Das spart Kapital für Reinvestitionen im Vergleich zu bis zu 45 % Spitzensteuersatz.
GF-Gehalt als Kosten
Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers mindert den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und wird privat mit dem persönlichen Einkommensteuertarif versteuert.
Direkter Systemvergleich der Rechtsformen
Die wesentlichen steuerlichen und rechtlichen Unterschiede im Überblick:
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH / UG |
|---|---|---|
| Besteuerungsgrundlage | Einkommensteuer (0 % bis 45 %) | KSt (15 %) + GewSt (~15 %) |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € Freibetrag + § 35 Anrechnung | 0 € (ab 1. Euro voll pflichtig) |
| Haftung | Voll persönlich mit Privatvermögen | Beschränkt auf das Stammkapital |
| Buchführung & Bilanz | Einfache EÜR möglich (unter Schwellenwerten) | Doppelte Buchführung & HGB-Bilanz |
| Thesaurierte Gewinne | Sofort voll einkommensteuerpflichtig | Flach mit ca. 30 % besteuert |
Die Faustformel für den Wechsel zur GmbH
Als Daumenregel gilt in der Steuerberatung: Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH lohnt sich steuerlich meist ab einem Vorsteuergewinn von circa 80.000 € bis 100.000 € pro Jahr – vorausgesetzt, ein wesentlicher Teil des Gewinns verbleibt im Unternehmen zur Reinvestition und wird nicht sofort vollständig privat ausgeschüttet.