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Gewerbesteuer Rechner

Ermittle deine exakte Gewerbesteuerlast basierend auf dem Hebesatz deiner Gemeinde, dem gesetzlichen Freibetrag und der ESt-Anrechnung.

€ / Jahr

Gewinn vor Gewerbesteuer

%
Zu zahlende Gewerbesteuer an die Gemeinde

4.970 €

(Effektiver Satz: 8.3 % des Vorsteuergewinns | Steuermessbetrag: 1.243 €)

ESt-Ermäßigung nach § 35 EStG:- 4.970 €(wird von persönlicher ESt abgezogen)
Gewerbeertrag nach Freibetrag35.500 €(Freibetrag: 24.500 €)
Steuermessbetrag (3,5 %)1.243 €Basis für Hebesatz
Reale Zusatzbelastung0 €Nach ESt-Verrechnung
💡 Nullbelastungseffekt: Da der Hebesatz bei 400 % (≤ 400 %) liegt, wird die gezahlte Gewerbesteuer nach § 35 EStG im Regelfall zu 100 % auf deine persönliche Einkommensteuer angerechnet.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer in Deutschland?

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die den Ertrag eines Gewerbebetriebs besteuert und den Kommunen als Haupteinnahmequelle dient. Die Berechnung erfolgt in drei gesetzlich festgelegten Schritten nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG):

1. Freibetrag 24.500 €

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.

2. Steuermesszahl 3,5 %

Der um Hinzurechnungen/Kürzungen und Freibetrag bereinigte Gewerbeertrag wird mit der bundesweiten Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.

3. Gemeinde-Hebesatz

Der Steuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert (gesetzlicher Mindesthebesatz 200 %, Durchschnitt liegt bei 380–430 %).

Beispielhafte Hebesätze deutscher Städte im Vergleich

Die Gewerbesteuerbelastung hängt massiv vom Standort der Betriebsstätte ab:

Stadt / StandortGewerbesteuer-HebesatzEffektiver Steuersatz
Grünwald / Monheim am Rhein240 % – 250 %8,40 % – 8,75 %
Bundesweiter Durchschnittca. 400 % – 420 %14,00 % – 14,70 %
Frankfurt am Main / Köln460 % – 475 %16,10 % – 16,63 %
München490 %17,15 %

Die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG

Um eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden, können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags direkt von ihrer tariflichen Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % neutralisiert diese Anrechnung die Gewerbesteuerbelastung nahezu vollständig.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) gilt ein gesetzlicher Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag und müssen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer zahlen.

Wie funktioniert die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG?

Einzelunternehmer und Mitunternehmer können das bis zu 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags direkt von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % bis 420 % wird die Gewerbesteuer dadurch weitgehend vollständig kompensiert.

Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Reine Freiberufler nach § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Journalisten und freiberufliche Software-Entwickler/Ingenieure) unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Wie wird die Gewerbesteuer konkret berechnet?

Formel: (Gewerbeertrag – evtl. Freibetrag) × Steuermesszahl (3,5 %) × (kommunaler Hebesatz / 100). Beispiel: Bei 60.000 € Ertrag und 400 % Hebesatz: (60.000 € – 24.500 €) × 3,5 % = 1.242,50 € Steuermessbetrag. 1.242,50 € × 400 % = 4.970 € Gewerbesteuer.

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