Grundlagen der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA)
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die über mehrere Jahre genutzt werden, können steuerlich nicht auf einmal als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihre Anschaffungskosten müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden (§ 7 EStG):
GWG bis 800 €
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) können im Anschaffungsjahr zu 100 % sofort abgeschrieben werden.
1-jährige Digital-AfA
Nach BMF-Schreiben können Laptops, Workstations und Software unabhängig vom Kaufpreis im 1. Jahr voll abgesetzt werden.
Unterjährige Zwölftelung
Wird ein Wirtschaftsgut im laufenden Jahr erworben, wird die AfA ab dem Monat der Anschaffung zeitanteilig berechnet.
Auszug der amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Für langlebige Güter gibt das BMF verbindliche Erfahrungswerte zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vor:
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (AfA) | Jährlicher Satz |
|---|---|---|
| Computer, Laptops & Workstations | 1 Jahr (Digital-AfA) | 100,0 % |
| Smartphones & Tablets | 5 Jahre | 20,0 % |
| Firmenwagen / PKW | 6 Jahre | 16,67 % |
| Büromöbel (Tische, Schränke, Stühle) | 13 Jahre | 7,69 % |