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Verzugszinsen Rechner

Ermittle die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahngebühren nach § 288 BGB taggenau für offene B2B- und B2C-Forderungen.

40 € Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)?Gesetzlicher Mindestschadensersatz bei B2B-Verzug
Gesamte offene Mahnforderung

4.937,60 €

Verzugsdauer: 60 Tage (Zinssatz: 12,37 % p. a.)

Zinsen & Verzugskosten:+ 137,60 €Zinsen: 97,60 € | Pauschale: 40,00 €
Hauptforderung (Netto/Brutto)4.800,00 €Rechnungsbetrag
Gesetzliche Verzugszinsen+ 97,60 €Taggenau für 60 Tage
40 € B2B-Mahnpauschale40,00 €Nach § 288 Abs. 5 BGB

Gesetzliche Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 288 BGB)

Kommt ein Schuldner mit der Begleichung einer fälligen Geldschuld in Verzug, stehen dem Gläubiger gesetzliche Verzugszinsen zu. Die Zinshöhe orientiert sich am halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz (§ 247 BGB):

B2B-Geschäfte (+9 %-Punkte)

Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

B2C-Geschäfte (+5 %-Punkte)

Ist ein Verbraucher beteiligt, liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

40 € B2B-Mahnpauschale

Gegenüber Geschäftskunden entsteht bei Verzug sofort ein gesetzlicher Anspruch auf 40 € Entschädigung nach § 288 Abs. 5 BGB.

Zinssätze und Pauschalen im Vergleich

Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden strikt zwischen Privatkunden und Geschäftskunden:

GeschäftsartGesetzliche RechtsgrundlageZinssatz p. a.Mahnpauschale
B2B (Geschäftskunde)§ 288 Abs. 2 BGBBasiszinssatz + 9 %-Punkte40,00 € pauschal
B2C (Verbraucher)§ 288 Abs. 1 BGBBasiszinssatz + 5 %-PunkteNur realer Schaden

Ab wann tritt Zahlungsverzug ein?

Der Verzug tritt automatisch ein, wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern muss auf diesen automatischen Verzugseintritt ausdrücklich in der Rechnung hingewiesen worden sein. Bei Fälligkeit nach dem Kalender (z. B. „Zahlbar bis zum 15. März“) tritt Verzug bereits mit Ablauf des Stichtags ohne Mahnung ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen im B2B- und B2C-Bereich?

Für Verbrauchergeschäfte (B2C) beträgt der gesetzliche Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen (B2B) liegt der Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Wann hat man Anspruch auf die 40-€-Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB?

Die Pauschale in Höhe von 40,00 € steht Gläubigern bei Entgeltforderungen gegenüber Schuldnern zu, die keine Verbraucher sind (reine B2B-Forderungen). Sie entsteht mit Eintritt des Zahlungsverzugs automatisch kraft Gesetzes und ohne gesonderten Nachweis eines tatsächlichen Schadens.

Ab welchem Tag gerät ein Schuldner in Verzug?

Verzug tritt ein durch Mahnung nach Fälligkeit, bei Verstreichen eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (§ 286 BGB). Bei Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Wie berechnet man Verzugszinsen taggenau?

Formel: Verzugszinsen = (Forderungsbetrag × Zinssatz in % × Verzugstage) / (365 × 100). Bei Schaltjahren wird banküblich mit 366 Tagen dividiert.

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