Überstundenauszahlung vs. Abfeiern: Was lohnt sich mehr?
Wenn Mehrarbeit anfällt, stellt sich oft die Frage: Soll man sich die Überstunden auszahlen lassen oder auf dem Arbeitszeitkonto für zusätzlichen Freizeitausgleich (Gleittage) ansparen?
Volle Steuerprogression
Überstundenvergütungen werden oben auf das Gehalt aufgeschlagen und mit dem vollen persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.
Sozialversicherungsabzug
Liegt das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen, fallen zusätzlich rund 20,5 % Arbeitnehmeranteile zur SV an.
Steuerfreier Freizeitausgleich
Beim Abfeiern bleibt der Anspruch auf bezahlte Freizeit zu 100 % netto erhalten, da das reguläre Gehalt ohne Abzüge weiterläuft.
Entscheidungshilfe: Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Die beiden Modelle im direkten Vergleich:
| Kriterium | Auszahlung in Geld | Freizeitausgleich (Abfeiern) |
|---|---|---|
| Abzüge | Voller Lohnsteuer- & SV-Abzug (~45–55 %) | 0 % Abzug (1:1 freie Zeit) |
| Nutzen | Kurzfristige Liquidität / Sparziel | Erholung & Work-Life-Balance |
| Grenzsteuersatz-Effekt | Voll wirksam (höchste Progressionsstufe) | Keine Progressionsauswirkung |
| Wirtschaftlicher Wert | ca. 45–55 % des Bruttostundenlohns netto | 100 % des Nettostundenwerts |
Wie wird der Grund-Stundenlohn berechnet?
Der Grundstundenlohn ermittelt sich nach der anerkannten Formel aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz: Monatsbruttogehalt × 3 Monate / 13 Wochen / wöchentliche Arbeitsstunden. Vereinbarte Überstundenzuschläge (z. B. 25 %) werden auf diesen Basiswert aufgeschlagen.