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Minijob & Midi-Job Rechner

Ermittle Arbeitnehmer-Netto und Arbeitgeber-Gesamtkosten im gesetzlichen Minijob- und Übergangsbereich (§ 20 SGB IV).

€/Monat

Minijob: bis 538 € | Midi-Job: 538,01 € – 2.000 €

Einstufung:Midi-Job (Übergangsbereich § 20 Abs. 2 SGB IV)
Netto-Auszahlung (AN)

~699.00 €

Abzüge (SV): 151.00 €
Gesamtkosten (AG)

1036.79 €

inkl. AG-Umlagen/SV: 186.79 €
SV-Beitrag Arbeitnehmer

151.00 €

Reduziert nach Gleitzone

Hinweis: Die Berechnung des Übergangsbereichs erfolgt nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Die Netto-Beträge gelten näherungsweise für Steuerklasse 1 ohne sonstige Freibeträge. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wie funktioniert der Übergangsbereich (Midi-Job)?

Der gesetzliche Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) verhindert, dass Beschäftigte beim Überschreiten der Minijob-Grenze schlagartig mit den vollen 20 % Arbeitnehmer-Sozialabgaben belastet werden:

Gleitender Anstieg (bis 2.000 €)

Der Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung steigt von ca. 0 % schrittweise auf die regulären ~20 % an. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird fiktiv abgesenkt.

Voller Schutz bei voller Rente

Trotz der reduzierten Arbeitnehmer-Beiträge im Übergangsbereich erwerben Beschäftigte die vollen Rentenansprüche und vollen Krankenversicherungsschutz.

Minijob vs. Midijob vs. Reguläre Beschäftigung im Vergleich

Die Unterschiede in den Abgaben- und Beitragsstrukturen:

KriteriumMinijob (bis 603 €)Midi-Job (603,01 – 2.000 €)Vollzeit / Standard (> 2.000 €)
AN-Sozialabgaben0 % (bzw. 3,6 % RV)Gleitend von ~0 % bis ~20 %ca. 20,5 %
AG-Sozialabgabenca. 31,4 % PauschalenGleitend von ~28 % auf ~20 %ca. 20,5 % + Umlagen
KrankenversicherungFamilienversicherung / HauptjobEigenständige VersicherungEigenständige Versicherung
RentenanspruchVoll (sofern keine RV-Befreiung)Voller Anspruch nach BruttoVoller Anspruch nach Brutto

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die monatliche Minijob-Verdienstgrenze liegt bei 603,00 € (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde bei 10 Wochenstunden). Bis zu diesem Betrag bleibt die Beschäftigung für Arbeitnehmer grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei.

Wie funktioniert der Übergangsbereich (Midi-Job) nach § 20 SGB IV?

Der Übergangsbereich erstreckt sich von 603,01 € bis 2.000,00 € brutto im Monat. In diesem Bereich steigen die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge über eine gesetzliche Gleitzonenformel linear an, sodass beim Überschreiten der Minijob-Grenze kein harter Abgabensprung entsteht.

Welche Pauschalabgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber pauschal rund 31,4 % an die Minijob-Zentrale: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage.

Erwerben Midijobber trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche?

Ja. Nach § 70 Abs. 1a SGB VI werden die Rentenansprüche von Beschäftigten im Übergangsbereich auf Basis des tatsächlichen Bruttoentgelts und nicht anhand der geminderten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. Midijobber erhalten somit die vollen Rentenleistungspunkte.

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