Wie berechnet sich das Elterngeld nach BEEG?
Das Elterngeld fängt den Verdienstausfall nach der Geburt eines Kindes auf. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld):
Ersatzrate (65 % – 100 %)
Bei Nettoeinkommen über 1.240 € liegt die Ersatzrate bei 65 %. Bei geringeren Einkommen steigt sie schrittweise bis auf 100 %.
Höchstbetrag 1.800 €
Das Basiselterngeld ist gesetzlich auf maximal 1.800 € pro Monat (ElterngeldPlus: max. 900 €) gedeckelt.
Mindestbetrag 300 €
Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen erhalten den Mindestsatz von 300 € Basiselterngeld (150 € bei ElterngeldPlus).
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus im Vergleich
Eltern können frei wählen, wie sie die Bezugsmonate untereinander und auf die beiden Modelle aufteilen:
| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | Bis zu 12 (bzw. 14 Partnermonate) | Bis zu 24 (bzw. 28) Monate |
| Monatsbetrag | 300 € bis 1.800 € | 150 € bis 900 € |
| Teilzeitarbeit (bis 32 h/Woche) | Wird stark auf den Anspruch angerechnet | Ideal kombinierbar ohne Einbußen |
| Partnerschaftsbonus | Nicht möglich | 2 bis 4 zusätzliche Monate möglich |