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Dienstwagen vs. Mobilitätsbudget Rechner

Ermittle den steuerlichen Netto-Unterschied zwischen einem Firmenwagen und einem flexiblen Mobilitätsbudget inklusive Jobticket.

km
€ / Monat

Vergleichs-Dienstwagen

€ BLP
Netto-Vorteil durch Mobilitätsbudget & Jobticket

+ 469,64 € / Monat

Reiner Liquiditätsgewinn gegenüber dem Netto-Abzug des Firmenwagens

Dienstwagen-Nettoabzug:- 273,60 € / M(Geldwerter Vorteil: 720,00 €)
Dienstwagen Versteuerung- 273,60 €Mtl. Gehaltseinbuße
Steuerfreies Jobticket / Sachbezug+ 108,00 €100 % Netto vom AG
Mobilitätsbudget Reiner Netto-Wert+ 196,04 €Auszahlung / Guthaben

Firmenwagen oder Mobilitätsbudget: Was bringt mehr Netto?

Durch Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle verliert der klassische Dienstwagen für viele Mitarbeiter an Attraktivität. Ein steueroptimiertes Mobilitätsbudget bietet oft spürbare finanzielle Vorteile:

Dienstwagen-Kostenfalle

Die 1-%-Regelung plus 0,03 % pro Kilometer Arbeitsweg mindern das monatliche Netto über den geldwerten Vorteil oft um 300 € bis 600 €.

Jobticket steuerfrei (§ 3 Nr. 15)

Das Deutschlandticket / Jobticket für Bus und Bahn ist für Mitarbeiter komplett steuer- und sozialabgabenfrei.

50-€-Sachbezugsgrenze

Zusätzlich können monatlich bis zu 50 € als steuerfreie Sachzuwendung (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) für E-Scooter, Mieträder oder Sharing genutzt werden.

Direkter Vergleich: Vor- und Nachteile

Die wichtigsten Parameter bei der Wahl zwischen Firmenwagen und Mobilitätsbudget im Überblick:

KriteriumDienstwagen (1-%-Regel)Mobilitätsbudget
Besteuerung AN1 % BLP + 0,03 % / km ArbeitswegSteuerfrei / Pauschal 25 %
FlexibilitätGebunden an ein festes FahrzeugBahn, ÖPNV, E-Scooter, Bike
EignungVielfahrer & ländlicher RaumUrban, Hybrid- & Remote-Work
Netto-Belastung AN-250 € bis -550 € / Monat0 € Abzug (Zusatzbenefit)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum schmälert ein Dienstwagen das monatliche Nettoeinkommen?

Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar. Bei der 1-%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (zzgl. 0,03 % pro Kilometer Arbeitsweg) fiktiv auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und versteuert. Nach Abzug der Steuern wird der Betrag wieder abgezogen, was zu einer realen Minderung des monatlichen Auszahlungsbetrags führt.

Welche Verkehrsmittel können über das Mobilitätsbudget abgerechnet werden?

Ein modernes Mobilitätsbudget deckt in der Regel ÖPNV, Deutsche Bahn, Fernbusse, Carsharing, Bike-Sharing, E-Scooter, Taxi-Fahrten und Mietwagen ab. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Verkehrsmittel (steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, steuerfreier Sachbezug bis 50 € oder pauschalversteuert mit 25 %).

Kann das Mobilitätsbudget mit Homeoffice kombiniert werden?

Ja, insbesondere im Homeoffice ist das Mobilitätsbudget ideal: Mitarbeiter zahlen keine starre monatliche 1-%-Pauschale für einen Dienstwagen, der tagelang vor der Tür steht, sondern nutzen das steueroptimierte Guthaben flexibel an den tatsächlichen Bürotagen oder in der Freizeit.

Wann lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen im Vergleich?

Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € (bzw. 95.000 € ab 2024/2026 je nach Förderstufe) gilt die vergünstigte 0,25-%-Besteuerung. Dadurch sinkt der geldwerte Vorteil auf ein Viertel, was den Dienstwagen auch bei geringerer Fahrleistung steuerlich attraktiv macht.

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